19.06.2020 von Svetlana Geyrhofer, BA.

Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn man sich ein wenig mit dem Thema 24-Stunden-Betreuung auseinandersetzt, wird klar, dass die Tätigkeiten der Personenbetreuerin in erster Linie „auf die Person aufpassen und ihr helfen“ sowie hauswirtschaftliche Hilfestellungen sind, wie etwa Kochen, Reinigungsarbeiten, Botengänge, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäsche waschen und bügeln. Dafür braucht die Personenbetreuerin keine besonderen fachpflegerischen Qualifikationen.

Weiterlesen in der Wiener Zeitung

Empfohlene Artikel